Unsere Firma bietet Ihnen die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung an. Über Partner können wir im Bedarfsfall den Klärschlamm auch energetisch verwerten.

 

Wir verwerten Klärschlamm (flüssig oder fest) direkt oder als Klärschlammkompost in der Landwirtschaft.

 

Bei der landwirtschaftlichen Verwertung müssen folgende Gesetze und Verordnungen beachtet werden:

 

1.       Abfallklärschlammverordnung  à Novelle vom Mai 2017 à wird wahrscheinlich Juli – September 2017 in Kraft treten

 

2.       Düngeverordnung

 

3.       Düngemittelverordnung

 

4.       Landesspezifische Regelungen

 

 

Im Einzelnen wird wie folgt vorgegangen:

 

1.       Akquisition der Flächen

 

Wir benötigen vom Landwirt Schlagname, Schlaggröße, Flurstücke und Flurkarte, Fruchtfolge, wenn bekannt Trinkwasserschutzzone

 

2.       Erstellung der Anzeige

 

Als erstes wird geprüft, ob der Schlag in einer Trinkwasserschutzzone liegt. Ist dies der Fall
kann keine landwirtschaftliche Verwertung erfolgen.

 

Dann wird ein Labor beauftragt Bodenuntersuchungen durchzuführen. Je 3 ha wird eine Probe entnommen. Der Boden wird auf Nährstoffe, Schwermetalle und nach Inkrafttreten der novellierten Abfallklärschlammverordnung auch auf PCB und Benzo(a)pyren untersucht.

 

Auf Grundlage dieser Untersuchung und der Analyse des Klärschlammes oder Kompostes wird eine Düngebedarfsermittlung erstellt. Alle Angaben werden in einem Lieferschein erfasst. Die kompletten Unterlagen werden bei der Umweltschutz- und Landwirtschaftsbehörde eingereicht.

 

3.       Genehmigung

 

Die Behörden prüfen die eingereichten Unterlagen und Erstellen eine Genehmigung mit entsprechenden Auflagen oder untersagen die Ausbringung.

 

4.       Ausbringung

 

In Absprache mit dem Landwirt wird die genehmigte Menge Klärschlamm oder Kompost an den Feldrand (maximal 14 Tage lagern) gefahren. Nach dem Streuen muss der Kompost oder Klärschlamm innerhalb 4 Stunden eingearbeitet werden. Beim Streuen sind Abstände zu Feldrändern, Gewässern und Naturdenkmäler zu beachten.

 

5.       Abschlussdokumentation

 

Die ausgebrachte Menge wird im Lieferschein dokumentiert. Der vom Landwirt unterschriebene Lieferschein wird gemeinsam mit der Abschlussdokumentation bei den Behörden eingereicht.