1. Akquisition der Flächen
Wir benötigen vom Landwirt Schlagname, Schlaggröße, Flurstücke und Flurkarte, Fruchtfolge, wenn bekannt Trinkwasserschutzzone
2. Erstellung der Anzeige
Als erstes wird geprüft, ob der Schlag in einer Trinkwasserschutzzone liegt. Ist dies der Fall
kann keine landwirtschaftliche Verwertung erfolgen.
Dann wird ein Labor beauftragt Bodenuntersuchungen durchzuführen. Je 3 ha wird eine Probe entnommen. Der Boden wird auf Nährstoffe, Schwermetalle und nach Inkrafttreten der novellierten Abfallklärschlammverordnung auch auf PCB und Benzo(a)pyren untersucht.
Auf Grundlage dieser Untersuchung und der Analyse des Klärschlammes oder Kompostes wird eine Düngebedarfsermittlung erstellt. Alle Angaben werden in einem Lieferschein erfasst. Die kompletten Unterlagen werden bei der Umweltschutz- und Landwirtschaftsbehörde eingereicht.
3. Genehmigung
Die Behörden prüfen die eingereichten Unterlagen und Erstellen eine Genehmigung mit entsprechenden Auflagen oder untersagen die Ausbringung.
4. Ausbringung
In Absprache mit dem Landwirt wird die genehmigte Menge Klärschlamm oder Kompost an den Feldrand (maximal 14 Tage lagern) gefahren. Nach dem Streuen muss der Kompost oder Klärschlamm innerhalb 4 Stunden eingearbeitet werden. Beim Streuen sind Abstände zu Feldrändern, Gewässern und Naturdenkmäler zu beachten.
5. Abschlussdokumentation
Die ausgebrachte Menge wird im Lieferschein dokumentiert. Der vom Landwirt unterschriebene Lieferschein wird gemeinsam mit der Abschlussdokumentation bei den Behörden eingereicht.